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Erklärung der Erziehungsberechtigten
Erklärung volljähriger Schülerinnen und Schüler
Die ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen müssen zwingend zum Schulbeginn nach den Herbstferien am Montag, 2.11.20, vorgelegt werden.
Schülerinnen und Schüler ohne Formular müssen wieder nach Hause geschickt werden.